Herzlich Willkommen im St.-Vinzenz-Rondell
Eigenständigkeit Sicherheit Geborgenheit

Im St. Vinzenz-Rondell finden Sie nicht nur modernen Wohn­kom­fort. Sie verfügen gleichermaßen über ein Dienst­leis­tungs­an­ge­bot, das Sie vor allem auf die Zukunft gesehen in Ihrer gegenwärtigen Umgebung vermissen werden.

Neben Ihrer Miete und den üblichen Miet­ne­ben­kosten bezahlen Sie lediglich eine Grund­be­treu­ungs­pau­schale, die den materiellen und per­sonellen Einsatz des Malteser Hilfsdienstes für alle Bewohner un­ab­hängig von der Nach­frage nach einzelnen Diensten sicher­stellt. Das St. Vinzenz-Rondell bietet Ihnen eine Palette reichhaltiger Service­leis­tungen bis hin zur Pflege - ohne Verpflichtung. Nur Ihr Bedarf zählt.

Der Malteser Hilfsdienst mit Tradition, Erfahrung und kompetenten Personal gibt Ihnen die Sicherheit und Ge­bor­gen­heit. Er ist An­lauf­stelle für alle Notrufe „Rund-um-die-Uhr“. Das ist in der Grund­leistungs­pauschale inbegriffen und steht allen Bewohnern des St. Vinzenz-Rondell zu.

Malteser Hilfsdienste - vermitteln und organisieren

... Kaffeenachmittage, Geburtstagsfeiern und vielerlei angenehmen Zeitvertreib. Diese Veranstaltungen fördern - wenn Sie wollen - das Kennenlernen Ihrer Mitbewohner. Wann und wo, was und wie statt­findet, das sagt Ihnen das hauseigenen Info-Blatt. Sie haben die Wahl. ... und wenn Ihnen der Sinn nach Ruhe steht, dann schließen Sie die Wohnungstür und machen es sich in den „eigenen vier Wänden“ gemütlich.

  • Mahlzeitendienste
  • Hauswirtschaftliche Versorgung
  • Wäschepflege, Bügeln, Reinigung
  • Einkaufsgänge z.B.
  • im Krankheitsfall
  • Botengänge z. B. Behörden, Ämter
  • Begleitservice z. B. Konzerte, Theater
  • Friseur-, Fußpflege- und Maniküretermine
  • Apothekenservice
  • Vermittlung von Umzugshilfe
  • und vieles mehr

Diese Serviceleistungen werden gesondert in Rechnung gestellt.

Wochenmarkt


Spaziergänge


Theater in der Nähe


cafe


Wer finanziert die Pflege?

Der Pflegeaufwand - sofern Pflegebedüftigkeit nach dem Pflegeversicherungsgesetz besteht - wird nach geltenden Vergütungssätzen in den einzelnen Stufen mit den Pflegekassen abgerechnet. Vor dem Bezug der Wohnung werden mit dem „ärztlichen Fragebogen“ die gesundheitlichen Voraussetzungen fest­ge­stellt.