Ihr Selbstbewußtsein nimmt keinerlei Schaden, denn Sie bezahlen ja für diese Leistungen und können folgerichtig das Gebotene beanspruchen und auch genießen. In dieser Atmosphäre finden Verwandtenbesuche eine entspannte Situation vor - das ermöglicht anregende Gespräche, unterhaltsame Kontakte, erholsame Spaziergänge und jede Art von gemeinsamen Erlebnissen. So entsteht Lebensqualität, die alle glücklich macht.
Trotz aller positiven Aspekte: Eine gewisse Zeit beansprucht die Gewöhnung an eine neue Umgebung.
„Betreutes Wohnen“ ist eine junge Einrichtung, die mit Einführung der Pflegeversicherung im ambulanten Bereich entstand. Die Pflegeversicherung finanziert seit 1995 in einem nicht dagewesenen Umfang die Pflege in der eigenen häuslichen Umgebung. So werden im „Betreuten Wohnen“ Wohnungen zur Verfügung gestellt, die in der baulichen Ausstattung den besonderen Anforderungen älterer oder behinderter Menschen Rechnung tragen. Hierzu gehören Schwellenfreiheit, breitere Türen, größere Aufzüge, größere Bäder sowie ein Gemeinschaftsraum. Eine Notrufanlage in den Wohnräumen ist unverzichtbar. Auch im Pflegefall bleiben Sie in Ihrem Zuhause. Der Pflegedienst kümmert sich um Sie bis einschließlich Pflegegrad III, in Ausnahmen und je nach Krankheitsbild, auch bis Pflegegrade IV - V. Einziger fixer Kostenbestandteil neben der Miete und den Mietnebenkosten ist die sogenannte Grundpauschale. Diese wird vom Malteser für die Bereitstellung eines festen Leistungsangebots erhoben.
Die Malteser Organisationszentrale befindet sich direkt in der Anlage und ist Rund-um-die-Uhr besetzt. Schnelle Hilfe im Ernstfall ist damit garantiert.